Die Fahrerlaubnis, die man nach bestandener Prüfung bei der Fahrschule beantragen kann, gestattet einem das Führen von bestimmten Fahrzeugarten. Das Führen von Fahrzeugen ohne entsprechende Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG, was sogar zu einer Freiheitsstrafe führen kann.
WP Glossary Term Usage
- Fachanwalt für Verkehrsrecht Sachsen: Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Cannabisgenuss?
- Führerschein
- medizinisch-psychologische Untersuchung
- Behörde
- Fachanwalt Verkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Fahrerflucht?
- Fachanwalt Verkehrsrecht Chemnitz Sachsen: Entzug der Fahrerlaubnis in der EU
- Führerscheinentzug
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