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Unser Honorar + weitere Kosten

Unsere Leistung kostet Ihr Geld.
Das gilt natürlich auch, wenn nach einem Gerichtsverfahren unser Gegner verloren hat und Ihr Geld an Sie zurück zahlt.
Übrigens: Das Prinzip „Der Verlierer muss die Kosten erstatten“ gilt für alle gerichtlichen Verfahren außer am Arbeitsgericht.

Unsere 10 häufigsten Antworten auf Mandantenfragen zum Anwaltshonorar.

Mandanten wollen fast immer wissen: Wie teuer wird das?
Wir antworten auf die 10 häufigsten Fragen unserer Klientel.

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NP Anwalts-Honorar – Antworten auf zehn Mandantenfragen:

1. Was kostet eine anwaltliche Beratung?

Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten berechnen sich nach dem sog. Gegenstandswert. Das heißt: Je höher der Wert des Streitgegenstands, desto höher die anwaltliche Gebühr.
Beispiel:
Ein Grundstück kostet in der Gegend X den Preis Y. Je teurer der Kauf, desto höher ist das Anwaltshonorar.
Bei allen Anwälten in Deutschland, die nach dem Gebührengesetz abrechnen, ist daher das Honorar zu diesem Fall gleich hoch.

Interessant:
Mandanten emfinden gesetzliche Gebühren im außergerichtlichen Bereich oft als „gerecht“.

2. Berechnen Sie auch Stundensätze?

Ja. Alle Mandate oder Teile des Mandats, in denen der anwaltliche Aufwand nicht abschätzbar ist, rechnen NP Anwälte nach dem Stundensatz ab.
Unsere Mandanten zahlen zwischen 200 und 280 Euro (+ USt.) / Stunde.
Was ist Seniorität?
Der Unterschied in der Höhe erklärt sich durch die sog. „Seniorität“.
Für Sie heißt das: Je erfahrener unser Anwalt ist, desto teurer ist sein Rechtsrat.
Beispiele:
Wir begleiten Sie gern in allen außergerichtlichen Klärungsversuchen mit hoher emotionaler Beteiligung bzw. rechtlicher Komplexität.
In diesen Fällen rechnen alle NP Anwälte nach Zeit ab.
Dazu gehören unter anderem Verhandlungen mit dem Betriebsrat (Arbeitsrecht), Entwerfen und Aushandeln von Verträgen (Handelsrecht), Streit um das Erbe (Erbrecht), massiven Personenschäden (Verkehrsrecht), Kaufverträgen  und langfristigen Gewerbemietverträgen (Immobilienrecht).

Zeittakt
Wenn wir 17 Minuten für Sie arbeiten, zahlen Sie auch nur genau 17 Minuten.
Unsere Mandanten erhalten eine minutengenaue Abrechnungen mit der Rechnung.
Wir takten dabei automatisch jede Minute.

Für Mandanten oft interessant:
Gesetzliche Gebühren durch Stundensätze zu unterschreiten, ist übrigens im gerichtlichen Bereich verboten.

3. Was kostet eine kurze Antwort am Telefon?

Außerhalb eines Mandates geben NP Anwälte generell keinen Rechtsrat am Telefon.
Das wäre nicht nur rechtlich unseriös (Haftungsfragen bleiben ungeklärt); Mandanten selbst hätten dadurch gravierende Nachteile: Jedes winzige Detail in der Akte kann jeden oberflächlichen Rechtsrat verändern!
Unser Tipp:
Kommen Sie in unsere Kanzlei. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Wir schauen immer in Ihre Unterlagen, bevor wir einen Rechtsrat oder eine seriöse erste Kostenschätzung abgeben.

4. Wie teuer ist eine Erstberatung?

Erstberatung

Eine Erstberatung ist normalerweise ein kurzes Mandantengespräch zur Einleitung in das Mandat.
Ziele und Strategien werden festgelegt und Unterlagen gesichtet. Die Kosten für dieses Erstgespräch übersteigen 190 EURO zzgl. USt. nicht. Ergibt sich daraus, die Notwendigkeit, dass wir für Sie tätig werden, werden diese Kosten üblicherweise auf die nachfolgende Gebühr angerechnet.

Erstberatung ohne Kosten

Jeder Rechtsrat ist eine Dienstleistung und damit grundsätzlich kostenpflichtig. Etwas anderes gilt nur, wenn kein Rechtsrat erteilt und das Gespräch allein der Mandatsanbahnung dient.

5. Muss ich einen Vorschuss zahlen?

Manche unserer Mandanten zahlen einen Teil des späteren Gesamthonorars in bar oder per Überweisung im voraus auf unser Konto.
Dieser Vorschuss versetzt uns in die Lage, mit der Arbeit sofort zu beginnen.
Einen Vorschuss fordern wir

– immer in Strafsachen
– bei vielen neuen Mandanten
– bei einer Pauschalvereinbarung (etwa 25 % der zu erwartenden Schlusssumme).

Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens ist üblicherweise der Gerichtskostenvorschuss zu entrichten. Diesen Betrag erhält nicht der Anwalt, sondern das Gericht.

6. Wann bieten Sie Pauschalen?

Sobald wir in einem – nach Stundensatz abgerechneten – Fall unseren Arbeitsaufwand abschätzen können, bieten wir unseren Mandanten aktiv (d.h. Sie müssen danach nicht fragen) eine Pauschale an.
Besonders unsere Unternehmer – Mandanten schätzen diese Deckelung, denn sie verfügen oft über ein festes Budget, dessen Überschreitung Unruhe bringt.
Auch Privat-Mandanten mit „gefühlter“ Budgetbegrenzung fragen danach.
Übrigens:
Alle Regelungen der Pauschale sind im Honorarvertrag festgehalten.
Insbesondere klären wir (auch schriftlich) unsere Mandanten daüber auf, was die (heute seriös geschätzte) Pauschalsumme ins Wanken bringen kann.

Interessant 1:
Häufigster Grund für die notwendige „Nachverhandlung“ der Pauschale sind unvollständige Unterlagen und unvollständige Information durch den Mandanten.

Interessant 2:
Das pauschale Gesamthonorar kann auch sinken!
Das passiert, wenn – entgegen unserer Einschätzung – z.B. ein gerichtliches Gutachten FÜR unseren Mandanten spricht.

7. Muss nicht der Gegner meine Anwaltskosten zahlen?

Ihre Anwaltskosten tragen Sie als Auftraggeber zunächst selbst.
Wenn Sie vor Gericht gewinnen, haben Sie – außer im Arbeitsrecht (I. Instanz) – einen Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten von Ihrem Gegner.
Wir setzen diesen Anspruch gern für Sie durch.

8. Was tun bei kleinen Streitwerten?

Gewöhnlich verlieren Sie Geld, wenn Sie wegen geringer Gegenstandswerte einen Anwalt aufsuchen.
Wir raten daher in unserer Erstberatung in der Regel von einer weiteren Verfolgung ab.
Mandatsablehnung
In jedem Fall lehnen wir Mandate ab, bei denen das voraussichtliche Anwalts-Honorar den Gegenstandswert übersteigt.
Interessant:
Auch unsere Assistentinnen dürfen formelle (nicht rechtliche / inhaltliche!) Tipps für ein Anspruchsschreiben geben, das der Mandant selbst aufsetzen kann.

9. Was tun, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?

Beim Amtsgericht Ihres Wohnortes beschaffen Sie sich einen sogenannten Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Der Rechtsanwalt kann dann dadurch direkt mit dem Gericht abrechnen. Für Sie fällt lediglich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro an.
Für gerichtliche Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Diesem Antrag wird nur zugestimmt, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen UND wenn die Klage oder die Klageabwehr Aussicht auf Erfolg haben.

10. Welche weiteren Kosten können auf mich zu kommen?

Wir informieren unsere Mandanten über eventuell anfallende, weitere Kosten:

Gutachten
Soweit es die Position unserer Mandanten (auch vor Gericht) stärken kann, holen wir bei Bedarf ein Sachverständigengutachten ein.
Die Kosten dafür sind zunächst vom Mandanten auszugleichen. Gegebenenfalls übernimmt diese auch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Gebühr für eine außergerichtliche Einigung
Für die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche bzw. den Versuch eine außergerichtliche EInigung zu erzielen, fallen ebenfalls gesetzliche Gebühren bzw. ein Honorar an.
Eine außergerichtliche Einigung kann die nachhaltige Störung der Beziehung zum Gegner verhindern.
Interessant: Gar nicht so selten gelingt das bereits am Telefon.

Gebühr für eine gerichtliche Einigung
Bei einer gerichtlichen Einigung fällt eine sog. „Vergleichsgebühr“ an.
Über das grundsätzliche Kostenrisiko klären wir Sie im Vorfeld auf.