Die Wohnung oder das Haus in dem die Eheleute gemeinsam miteinander gelebt haben. Nach der Trennung kann jeder der Ehegatten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an der Ehewohnung vom anderen verlangen, dass ihm die Nutzung allein gestattet wird. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht.
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