Eine Grunddienstbarkeit ist immer eine zu Lasten eines Grundstücks im Grundbuch eingetragene Begünstigung einer Person (persönliche Dienstbarkeit) oder eines anderen Grundstücks. →Fahrtrecht
Eine Grunddienstbarkeit ist immer eine zu Lasten eines Grundstücks im Grundbuch eingetragene Begünstigung einer Person (persönliche Dienstbarkeit) oder eines anderen Grundstücks. →Fahrtrecht
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