Sie beschäftigt sich mit der Verwaltung von Immobilien. Sie kann als reine Mietverwaltung, aber auch als Verwalter des Wohnungseigentums tätig werden. Der Begriff Hausverwalter ist gesetzlich nicht geschützt.
Sie beschäftigt sich mit der Verwaltung von Immobilien. Sie kann als reine Mietverwaltung, aber auch als Verwalter des Wohnungseigentums tätig werden. Der Begriff Hausverwalter ist gesetzlich nicht geschützt.
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