Manchmal auch als Unkostenpauschale bezeichnet, erhält ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung, wenn er den Unfall nicht verschuldet hat. In der Regel beträgt sie zwischen 20 und 30 EUR. Damit sind Porto-, Telefon- und Wegekosten zum Anwalt abgegolten.
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