Wer unverschuldet einen Verkehrsunfall erleidet und aufgrund dessen sein geschädigtes Fahrzeug reparieren lässt, dem steht ein Anspruch auf Zahlung von Wertminderung zu, soweit durch die Reparatur das Fahrzeug nicht merh als unfallfrei verkauft werden kann und dadurch der Marktwert gegenüber einem vorschadensfreien Fahrzeug fällt.
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