Die für den täglichen Bedarf notwendigen Gegenstände (der normale Hausrat) sind nicht pfändbar. Auch Arbeitslohn darf nur bis zu einer bestimmten Grenze, die sich nach den unterhaltspflichtigen Personen bestimmt, gepfändet werden. Es kann auch ein sog. P-Konto errichtet werden. Dieses ist bis zu einem Betrag von EUR 1045,04 monatlich nicht pfändbar.
Comments are closed.