Besteht der gerichtlich geltend gemachte Anspruch auf Räumung, erlässt das Gericht ein Räumungsurteil. Dieses wird auch als Räumungstitel bezeichnet. Erst mit einem solchen vollstreckbaren Titel kann die zwangsweise Räumung betrieben werden.
Besteht der gerichtlich geltend gemachte Anspruch auf Räumung, erlässt das Gericht ein Räumungsurteil. Dieses wird auch als Räumungstitel bezeichnet. Erst mit einem solchen vollstreckbaren Titel kann die zwangsweise Räumung betrieben werden.
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