Wurde die Reise aufgrund eines erheblichen Reisemangels, den der [glossaryReiseveranstalter[/glossary] zu vertreten hat beeinträchtigt oder vereitelt, und der Urlaub deswegen nutzlos aufgewendet, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Schadenersatzanspruch bestehen. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten!
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