1. Handelsrecht ist auch Unternehmensgründung!
Wir bieten Unterstützung bei der Ermittlung der optimalen Rechtsform, der Entwicklung einer Strategie in Bezug auf die Beteiligungsverhältnisse, der Unternehmensfinanzierung und der Haftungsoptimierung.
Unsere Mandanten erhalten einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführeranstellungsvertrag, auch unter Einbeziehung von einem Wettbewerbsverbot sowohl hinsichtlich Gesellschafter als auch Geschäftsführer.
Auch die Planung einer eventuellen Unternehmensnachfolge sollte bereits im Gründungsstadium berücksichtigt werden.
2. Wenn der Kaufmann (ver-) kauft…
Bei dem deutschen Handelsrecht handelt es sich um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das heißt, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden, wenn ein Kaufmann geschäftlich tätig wird.
Es kommt mithin nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts an, sondern auf die Kaufmanneigenschaft der Akteure.
Dabei stellt das HGB die wichtigste Rechtsquelle des Handelsrechts dar.
6. Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
Weiter hat das im HGB normierte Recht des Handlungsgehilfen mit seinen Regelungen zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot und zur Karenzentschädigung enge Beziehungen zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Arbeitsrecht.
7. Handelsrecht im Zusammenhang mit der Geschäftsführung
Wir helfen bei Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers oder Amtsniederlegung.
Sie benötigen einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, evtl unter Einarbeitung eines Anreizsystems für den Geschäftsführer?
Wir bieten umfassende Beratung des Geschäftsführers auch in Fragen der Haftung dessen gegenüber einem Insolvenzverwalter, in einer Krise des Unternehmens aber auch die Gesellschaft in Fragen der Haftung des Geschäftsführers.
Auf der anderen Seite forciert das HGB einen gesteigerten Schutz des Rechtsverkehrs (Publizitätsschutz des Handelsregisters, erweiterter Gutglaubensschutz).
8. Internationales Kaufrecht, Verbindung zu anderen Rechtsgebieten
Handelsrecht hat Berührung zu diesen Rechtsgebieten:
9. Internationales Handelsrecht
Die Globalisierung hinterlässt unterdessen auch im deutschen Handelsrecht ihre Spuren. Einen starken Einfluss auf das Handelsrecht haben supranationale Organisationen und europäische Verordnungen und Richtlinien.
Auch die internationalen Übereinkommen für den grenzüberschreitenden Handelsverkehr, wie z.B. das UN-Kaufrecht, tangieren das nationale Handelsrecht.
10. Einen großen Bereich des Handelsrechts nimmt darüber hinaus das Vertriebsrecht ein.
Ein großer Teil des Handelsrechts und auch der Erfolg Ihres Unternehmens sind davon geprägt, dass nationale und internationale Vertriebssysteme rechtssicher gestaltet werden.
Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über das Vertriebsrecht und beraten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ausgestaltung Ihrer Vertriebsbeziehungen, gleich in welcher Branche oder welcher Vertriebsstufe Sie sich befinden.
In das Vertriebsrecht spielen zudem das das Kartellrecht und das Produkthaftungsrecht hinein.
Wir begleiten und beraten Sie zu risikoreduzierenden und schadensvermeidenden Vertragsgestaltungen und Maßnahmen.
Handelsrechtliche Bezüge und Ihre Beziehung zum Vertragshändler:
- Distributionsstrategie
- Überprüfung von Vertriebsstrukturen
- Begleitung beim Aufbau neuer Vertriebsnetze und Niederlassungen
- Rechtliche Prüfung von Marketingkonzepten und -maßnahmen
- Kartellrechtliche Aspekte
Vertriebsrechtliche Bezüge und Ihre Gestaltungsmöglichkeiten im Vertrag:
Haftungsrechtliche Bezüge und wie Sie die Produkthaftung vermeiden: