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Annullierung eines Fluges

bedeutet die ersatzlose Streichung eines Fluges. Auch eine Verspätung von mehr als drei Stunden nach der ursprünglich vorgesehenen Ankunftzeit am Zielflughafen steht einer Annullierung gleich. Beides kann Entschädigungszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung auslösen.