Erbrecht für Privatpersonen – Erbrecht für Unternehmer
“Auch der Tod bringt Leben in die Familie“ postulierte bereits 1929 Gerhard Uhlenbruck (deutscher Immunbiologe und Aphoristiker) über Erbstreitigkeiten.
Er wird nicht nur Geld, Erbstreit, Erbverzicht und Erbausschlagung gemeint haben, sondern auch neue Rollen und alten Gram in den Familienstrukturen der Weimarer Republik.
Wir richten den Blick nach vorn
„Vorsorge ist die beste Investition in Ihr Unternehmen und in Ihre Familie“, meint Rechtsanwältin Neuerburg.
Sie beantwortet unten sieben typische Mandantenfragen im Erbrecht und informiert gesondert über diese Themen:
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