I. Zivilrecht im Verkehrsrecht
Beteiligt und unschuldig an einem Verkehrsunfall? Brisant!
Für Nicht-Juristen kaum vorstellbar: Den Unfall verursacht jemand anderer, und Sie müssen dennoch zahlen?
Sind Sie als Unfallbeteiligter „unschuldig“ an einem Verkehrsunfall und möchten sich informieren über Mietwagen, Wertminderung, Kostenpauschale und Reparaturkosten?
Schadenregulierung beim Verkehrsunfall
Ausgangspunkt ist immer ein Verkehrsunfall.
Hieran knüpft unmittelbar die Fragen an, wie man sich als Beteiligter am Besten verhalten soll.
Zunächst sollte immer die Polizei hinzugezogen werden:
Beweisprobleme
Oft ergeben sich im Laufe der Schadensregulierung Beweisprobleme, welche durch eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls oftmals ausgeräumt werden können.
Alle Versicherungen kürzen die Ansprüche ihrer Kunden. Das ist ihr Job.
Üblicherweise werden dann im weiteren Verlauf der Regulierung verschiedene Positionen von den Kfz-Haftpflichtversicherern willkürlich gekürzt. Oft sind diese Kürzungen rechtlich nicht haltbar.
Besonders beliebt sind Kürzungen bei
- Stundenverrechnungssätzen
- Arbeitszeit
- Verbringungskosten
- Lackierkosten
- Nutzungsausfall
- Mietwagenkosten
III. Werkstatt und Gutachter
Schadensgutachten
Das Schadensgutachten ist neben der Haftungsquote, der Dreh- und Angelpunkt der Regulierung.
Der Sachverständige bestimmt
Reparaturdauer
Reparaturkosten
Restwert
Wertminderung
Wiederbeschaffungswert
Auf Grundlage des Gutachtens kann der Weg der Abrechnung gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung bestimmt werden.
Diese Fragen kann Ihnen einen Rechtsanwalt beantworten, sobald das Schadensgutachten vorliegt:
- Können Sie fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen?
- Bekommen Sie die Reparaturkosten nur bei tatsächlich durchgeführter Reparatur?
- Muss das Unfallfahrzeug veräußert werden?
Endlich Gewissheit für Betroffene des Dieselskandals
Der Bundesgerichtshof gibt Verbrauchern recht!
Die „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Auto-Käufer“
Der Bundesgerichtshof sieht in dem Verhalten der deutschen Autohersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Käufer, was zu einem Anspruch auf Schadensersatz führt.
Folglich haben die Käufer das Recht, den Kaufpreis gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs zurückzuverlangen.
Wir sind erfahren vor Gericht in Sachen „Dieselskandal“.
Wir vertreten Käufer in mehreren Verfahren gegen die Hersteller und konnten bisher immer ein gutes Ergebnis für unsere Mandanten erzielen.
Sollten auch Sie einen „Schummel-Diesel“ vor der Haustür stehen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbbindung.
Wir können Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten in Bezug auf Ihr Fahrzeug geben.
Ist Ihr Diesel-Fahrzeug finanziert?
Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist, biete sich auch hier die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises loszuwerden.
In vielen Darlehensverträgen wurde nämlich fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt.
Folglich können die Verträge auch heute noch wirksam widerrufen werden.