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Verkehrsunfall? Versicherungsärger? Werkstattstreit? Mängel am Fahrzeug? Dieselskandal?

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt und fragen sich, was die nächsten Schritte sind?
Sie haben ein Auto gekauft und der Motor ruckelt?
Sie fahren ein Diesel und sind vom Skandal betroffen?
Wir kennen Wege, um Ihr Geld zu retten und Ihre Ansprüche durchzusetzen – auch vor Gericht.

Verkehrsrecht – Unsere alltäglichen Aufgaben sind für Sie hoffentlich Neuland:

 

I. Zivilrecht:
Wir vertreten Ihre Interessen im Verkehrs-Zivilrecht: Mängelansprüche bei Autokauf, Rückabwicklung wegen Dieselskandal oder Geltendmachung von allgemeinen Ansprüchen.

II. Versicherungen:
Wir kämpfen in Ihrem Namen gegen die Kfz-Haftpflichversicherung des Unfallgegners

III. Werkstatt und Gutachter:
Wir beraten Sie zu rechtlichen Fragen bezüglich der Reparatur und des Schadensgutachtens

IV. Dieselskandal:
Vom Dieselskandal betroffen? Wir setzen uns für Sie ein!

Suchen Sie hier Ihr Stichwort:

I. Zivilrecht im Verkehrsrecht 

Ansprüche, zivilrechtliche

  • Haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung oder auf Erstattung von Mietwagenkosten?
  • Bei Personenschaden: Wie hoch ist der Ihnen zustehende Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Bei Haushaltsführungsschaden: Besteht ein Anspruch auf Erstattung?
  • Bei Verdienstausfall: Besteht ein Anspruch auf Ausgleich?

Beteiligt und unschuldig an einem Verkehrsunfall? Brisant!

Für Nicht-Juristen kaum vorstellbar: Den Unfall verursacht jemand anderer, und Sie müssen dennoch zahlen?
Sind Sie als Unfallbeteiligter „unschuldig“ an einem Verkehrsunfall und möchten sich informieren über Mietwagen, Wertminderung, Kostenpauschale und Reparaturkosten?

Haftung  und  Schadenersatz

  • Wer haftet für den Unfall?
  • Welchen Schadenersatzanspruch haben Sie?
  • Wie erfolgt die Schadenabrechnung nach einem Totalschaden?
  • In welcher Höhe kann eine Wertminderung geltend gemacht werden?

Schadenregulierung beim Verkehrsunfall

Ausgangspunkt ist immer ein Verkehrsunfall.
Hieran knüpft unmittelbar die Fragen an, wie man sich als Beteiligter am Besten verhalten soll.
Zunächst sollte immer die Polizei hinzugezogen werden:

Beweisprobleme
Oft ergeben sich im Laufe der Schadensregulierung Beweisprobleme, welche durch eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls oftmals ausgeräumt werden können.

II. Versicherungen

Alle Versicherungen kürzen die Ansprüche ihrer Kunden. Das ist ihr Job.

Üblicherweise werden dann im weiteren Verlauf der Regulierung verschiedene Positionen von den Kfz-Haftpflichtversicherern willkürlich gekürzt. Oft sind diese Kürzungen rechtlich nicht haltbar.
Besonders beliebt sind Kürzungen bei

  • Stundenverrechnungssätzen
  • Arbeitszeit
  • Verbringungskosten
  • Lackierkosten
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagenkosten

Diese Fragen stellen wir unseren Mandaten über ihre / die gegnerische Versicherung:

  • Haben Sie Probleme mit Ihrer eigenen KFZ-Versicherung?
  • Will Ihre Vollkaskoversicherung unter Berufung auf Obliegenheitspflichtverletzungen nicht zahlen?

III. Werkstatt und Gutachter

Schadensgutachten

Das Schadensgutachten ist neben der Haftungsquote, der Dreh- und Angelpunkt der Regulierung.
Der Sachverständige bestimmt

Reparaturdauer
Reparaturkosten
Restwert
Wertminderung
Wiederbeschaffungswert

Auf Grundlage des Gutachtens kann der Weg der Abrechnung gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung bestimmt werden.
Diese Fragen kann Ihnen einen Rechtsanwalt beantworten, sobald das Schadensgutachten vorliegt:

  • Können Sie fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen?
  • Bekommen Sie die Reparaturkosten nur bei tatsächlich durchgeführter Reparatur?
  • Muss das Unfallfahrzeug veräußert werden?

Werkstatt

  • Wollen Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder lohnt sich eine Abrechnung auf Gutachtenbasis?
  • Sie haben einen Anhörungsbogen wegen einer Ordnungswidrigkeit  oder gar einen Bußgeldbescheid erhalten?

IV. Dieselskandal

Endlich Gewissheit für Betroffene des Dieselskandals

Der Bundesgerichtshof gibt Verbrauchern recht!

Die „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Auto-Käufer“
Der Bundesgerichtshof sieht in dem Verhalten der deutschen Autohersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Käufer, was zu einem Anspruch auf Schadensersatz führt.
Folglich haben die Käufer das Recht, den Kaufpreis gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs zurückzuverlangen.

Wir sind erfahren vor Gericht in Sachen „Dieselskandal“.
Wir vertreten Käufer in mehreren Verfahren gegen die Hersteller und konnten bisher immer ein gutes Ergebnis für unsere Mandanten erzielen.
Sollten auch Sie einen „Schummel-Diesel“ vor der Haustür stehen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbbindung.
Wir können Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten in Bezug auf Ihr Fahrzeug geben.

Ist Ihr Diesel-Fahrzeug finanziert?
Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist, biete sich auch hier die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises loszuwerden.
In vielen Darlehensverträgen wurde nämlich fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt.
Folglich können die Verträge auch heute noch wirksam widerrufen werden.

Rechtsanwalt
Adrian Peters

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sofort Kontakt:

Telefon:  +49 371 909872-15
Sie sprechen mit Frau Schuhmann
Email: info@neuerburg-peters.de

NP Neuerburg | Peters Chemnitz

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