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Gefährdungshaftung

Eigentlich setzt eine Haftung ein Verschulden voraus. Das Gesetz knüpft jedoch in einer Reihe von Fällen an die bloße Gefährdung an. Dies gilt bei der Inbetriebnahme einer potentiell gefährlichen Anlage, wie z. B. Straßenbahn, KfZ oder einer umweltgefährdenden Produktionsstätte aber auch für Tiere.