Haftung
Jeder, der einem anderen schuldhaft einen Schaden beifügt, hat dafür einzustehen. In einigen Bereichen kennt das Gesetz auch die verschuldensunabhängige Haftung, z. B. die Haftung aus Betriebsgefahr beim Kfz.
Jeder, der einem anderen schuldhaft einen Schaden beifügt, hat dafür einzustehen. In einigen Bereichen kennt das Gesetz auch die verschuldensunabhängige Haftung, z. B. die Haftung aus Betriebsgefahr beim Kfz.