2. Berechnen Sie auch Stundensätze?
Ja. Alle Mandate oder Teile des Mandats, in denen der anwaltliche Aufwand nicht abschätzbar ist, rechnen NP Anwälte nach dem Stundensatz ab.
Unsere Mandanten zahlen zwischen 200 und 280 Euro (+ USt.) / Stunde.
Was ist Seniorität?
Der Unterschied in der Höhe erklärt sich durch die sog. „Seniorität“.
Für Sie heißt das: Je erfahrener unser Anwalt ist, desto teurer ist sein Rechtsrat.
Beispiele:
Wir begleiten Sie gern in allen außergerichtlichen Klärungsversuchen mit hoher emotionaler Beteiligung bzw. rechtlicher Komplexität.
In diesen Fällen rechnen alle NP Anwälte nach Zeit ab.
Dazu gehören unter anderem Verhandlungen mit dem Betriebsrat (Arbeitsrecht), Entwerfen und Aushandeln von Verträgen (Handelsrecht), Streit um das Erbe (Erbrecht), massiven Personenschäden (Verkehrsrecht), Kaufverträgen und langfristigen Gewerbemietverträgen (Immobilienrecht).
Zeittakt
Wenn wir 17 Minuten für Sie arbeiten, zahlen Sie auch nur genau 17 Minuten.
Unsere Mandanten erhalten eine minutengenaue Abrechnungen mit der Rechnung.
Wir takten dabei automatisch jede Minute.
Für Mandanten oft interessant:
Gesetzliche Gebühren durch Stundensätze zu unterschreiten, ist übrigens im gerichtlichen Bereich verboten.