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Betriebsrat

Der Betriebsrat ist eine von den Arbeitnehmern gewählte Interessenvertretung. Der Betriebsrat hat weitgehende Mitbestimmungsrechte und kann die Beschäftigten zum Beispiel bei Kündigungen oder Versetzungen vor der Willkür des Arbeitgebers schützen. Außerdem ist er der Vertragspartner beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber.