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Mandatsverlauf = Ziel + Kommunikation + Struktur

Selten sind Abläufe so unterschiedlich wie beim Verlauf eines Mandates.
Das ist besonders am Anfang so.

Wir erheben von allen Mandanten folgende Daten (Formular ausgefüllt mitbringen oder bei uns ausfüllen):

Mandatsverläufe sind unterschiedlich.

Schon die Anbahnung macht das deutlich:
Manche unserer heutigen Mandanten waren einst unsere Sitznachbarn im Zugabteil, andere waren zunächst Gegner und wieder andere waren zufriedene Nutzer dieser Webseite.
Etwa 70 % unserer Mandanten kommt derzeit durch aktive (Online-) Weiterempfehlung zu uns.

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Mandatsverläufe sind unterschiedlich.

Schon die Anbahnung macht das deutlich:
Manche unserer heutigen Mandanten waren einst unsere Sitznachbarn im Zugabteil, andere waren zunächst Gast bei einem unserer Vorträge, und wieder andere waren zufriedene Nutzer dieser Webseite.
Etwa 70 % unserer Mandanten kommt derzeit durch aktive (Online-) Weiterempfehlung zu uns.

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Suchen Sie hier Ihr Stichwort:

I. Mandatsablauf:

Unsere Erstgespräche strukturieren wir in effizienter Art und Weise.
Denn sie haben – neben der Rechts- und Honorar-Information – vor allem die Aufgabe der gemeinsamen Strategiefindung:
Ist das rechtlich machbar? Schlagen wir Porzellan kaputt oder stellen wir es lieber vorsichtig in den Schrank? Welchem Argument der Gegenseite begegnen wir womit? Und was ist unser Plan B?
Mandant und Anwalt vereinbaren „Hausaufgaben“ für jeden.

II. Vertrauen

Vertrauen ist der Anfang von allem.
Schon Ihr erster Anruf bei uns beweist uns das.
Deshalb ist das unverbindliche Ersttelefonat (enthält keinen Rechtsrat und dauert max. 10 Minuten) mit einem Nicht-Mandanten mit uns generell kostenfrei.

III. Termin

Unsere schweigepflichtigen, geschulten Assistentinnen notieren den Kern Ihres Wunsches und geben Ihnen ggf. einen Gesprächs-Termin mit dem passenden Anwalt.
Von ihnen erhalten Sie auch per Mail zur Vorbereitung des Erstgesprächs unseren Mandanten–Datenbogen sowie Unterlagenlisten, damit wir keine Zeit verlieren.
Manchmal ist sofort ein Telefonat mit dem passenden Anwalt möglich.

IV. Rechtsrat am Telefon?

NP-Anwälte ohne Aktenkenntnis zu Ihrem Fall geben niemals Rechtsrat am Telefon.
Allerdings können sie bisweilen unverbindlich abschätzen, welche Chancen Ihr Vorhaben hat.
Dazu erhalten Nicht-Mandanten auf Wunsch ein kurzes und kurzfristiges, kostenloses Telefonat mit einem Anwalt.
Beratungstelefonat während des Mandates
Während des Mandats führen die Anwälte oft telefonische Beratungsgespräche durch.
Wir verwenden – besonders, wenn unsere Mandanten im Ausland sind – dazu auf Wunsch auch Skype.
Mandanten unserer Webakte
Dabei berechnen wir (Mehr zur Honorarstruktur) nur genau jene Minutenzahl, die wir für Sie tätig sind.

V. Ablehnung von Mandaten

Wir lehnen Mandate ab, in deren Thema wir keine Spezialisten sind.
Wir empfehlen dann Spezialisten aus unserem langjährig erprobten Netzwerk mit versierten Kollegen in den Rechtsgebieten Familienrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, IT-Recht, Transportrecht, Marken-, Patent- und Urheberrecht, Medienrecht, Presserecht.
Mandatsablehnung wegen der Kosten
Wir lehnen Mandate auch ab, in denen Ihre Kosten höher sind als der Gegenstandswert.
Auch in diesem Fall geben wir Tipps zur Lösung.
Mandatsablehnung wegen Kollision:
Natürlich nehmen wir keine Mandate an, wenn wir Ihren Gegner vertreten (Kollision).

VI. Erstgespräch

Zu Ihrem Erstgespräch bringen Sie notwendige Unterlagen mit oder senden uns diese vorab.
Unsere Assistentinnen erläutern, welche das üblicherweise sind.
So gewinnen wir viel Zeit und ersparen uns Ärger.
Der Anwalt nimmt Ihr Ziel auf, gibt eine Einschätzung über Chancen, Risiken, Dauer und Umfang des Mandats und klären Sie über Ihre Kosten, Ihre weiteren „Hausaufgaben“ und über unser weiteres Vorgehen auf.
Wir entscheiden gemeinsam eine Strategie.
Falls ein Mandat entstehen soll, unterschreiben Sie den Mandatsvertrag (Vollmacht) und die Honorarinformation.

VII. Honorar-Information

Wir sagen unseren Mandanten bei der ersten Gelegenheit so genau wie möglich, mit welchen Kosten sie zu rechnen haben.
Das betrifft auch ggfs. die Gebühren für das Gericht, Vergleichs-Gebühren sowie die Kosten für ein Gutachten.
Lesen Sie alle Details zu Kosten.

VIII. Verhandlungen

Wir sparen viel Zeit, Energie und Geld durch unser Verhandlungsgeschick.

Außergerichtlich:
Wir sind durch ständige Fortbildungen und durch jahrelange Erfahrungen geübte, versierte, charmante und unnachgiebige Verhandler.
Gerichtliche und außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite führen wir gern, zielbewusst, verbindlich und zäh.
Vergleiche schließen wir – nach sorgfältiger Abstimmung mit unseren Mandanten – gern.
In manchen Rechtsgebieten erreichen wir außergerichtliche Vergleiche inzwischen in 80 % unserer Mandate.

Gerichtlich:
Vor Gericht achten wir besonders auf schnelle Einigung zum Wohle unserer Mandanten, können aber auch – bei guter Prognose – langwierige Prozesse in Gang setzen, um das Beste für die Mandanten heraus zu holen.
Zeugen- und Sachverständigenvernehmungen haben wir zu diesem Zweck trainiert.

IX. Transparenz und Strategie

Wir helfen, Ihr Ziel zu erreichen.
Dazu entwickeln wir die Strategie immer mit unseren Mandanten zusammen:

  • Welche Forderungen stellen wir?
  • Wie stärken wir unsere Beweise?
  • Welchen Zusammenhang können wir beweisen?
  • Unser Anspruchsschreiben geht dann an die Gegenseite.
  • Wir überwachen, dass alle Fristen und Zeiten eingehalten werden.
  • Wir informieren unsere Mandanten unverzüglich über unvorhergesehene und wichtige Entwicklungen.
  • Dies besonders zeitnah, wenn und wodurch bereits vereinbarte Kosten steigen werden.