I. Strafrecht im Verkehrsrecht
Befürchten Sie ein Strafverfahren?
Sie haben einen Unfall verursacht, den Unfallort verlassen, wurden mit Drogen oder Alkohol erwischt oder waren nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis?
All dies führt im schlechtesten Fall zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Sie.
Was ist eine Straftat im Straßenverkehr?
Eine Straftat ist generell eine Handlung, die gegen ein Gesetz verstößt. Sie setzt voraus, dass der vermeintliche Täter einen Tatbestand vorsätzlich oder fahrlässig erfüllt hat. Fahrlässigkeit wird allerdings oft nicht bestraft.
Das Verfahren findet im Strafgericht nach der StPO statt.
Im Gegensatz zur Straftat stellt eine Ordnungswidrigkeit keine kriminelle Gesetzesübertretung dar.
Straftaten im Straßenverkehr sind z.B.
- Alkohol am Steuer
- Behinderung von Rettungskräften
- Fahren ohne Führerschein
- Fahrerflucht
- fahrlässige Tötung
- „Gaffer“
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- illegale Autorennen
- Kennzeichenmissbrauch
- Körperverletzung
- Medikamente oder Drogen am Steuer
- Rettungsgasse im Stau unterlassen
- Straßenverkehrsgefährdung
- Unterlassene Hilfeleistung
II. Bußgeldrecht im Verkehrsrecht
Bußgeld
Jedem Bußgeld liegt eine Ordnungswidrigkeit zugrunde.
Gerade im Bereich des Straßenverkehrsrechts gibt es unzählige Ordnungswidrigkeitentatbestände. Am häufigsten dürften wohl Geschwindigkeitsverstöße sein. Hier drohen schnell hohe Geldbußen in Verbindung mit Punkten im Fahreignungsregister. Besonders einschneidend sind Fahrverbote.
- Eine Verteidigung bei Fahrverbot ist oft erfolgreich.
Sei es nur eine Reduzierung des Bußgeldes oder das Absehen vom Fahrverbot. Mit einem Rechtsanwalt fahren Sie hier die besten Ergebnisse ein.
Rotlichtverstoß
Es war doch noch gelb!
Bei Rotlichtverstößen kommt es auf die Sekunde an.
So ist zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß zu unterscheiden.
- Einfacher Rotlichtverstoß
Dabei leuchtete die Ampel weniger als eine Sekunde Rot, während die Haltelinie überfahren wurde.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß
Hier zeigte die Ampel hingegen mehr als eine Sekunde „rot“, bevor die Haltelinie überfahren wurde.
Die Folgen weichen deutlich voneinander ab. So ist bei einem qualifiziertem Rotlichtverstoß stets mit einem Fahrverbot zu rechnen.
Gerade bei Rotlichtverstößen lohnt es sich daher, den Vorwurf anwaltlich überprüfen zu lassen.
Personenschaden und Fahrlässigkeit
Wenn der Unfallverursacher einen Personenschaden oder den Tod eines Verkehrsteilnehmers fahrlässig verursacht hat, droht ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.
- Dazu muss der Fahrzeugführer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben.
Geschwindigkeitsmessungen
Sind Geschwindigkeitsmessungen erlaubt?
Oft benutzen Polizei und Behörden Lasermessgeräte. Aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlands (hier zum Gerät Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik) bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Messung.
- Mangels Speicherung der Rohmessdaten ist die Messung für den Bürger nicht überprüfbar.
- Damit der Bürger sich aber gegen einen Tatvorwurf verteidigen kann, muss ihm diese Möglichkeit eingeräumt werden.
- Hieraus resultieren Zweifel an einer Vielzahl von Geschwindigkeitsmessungen.