Ihnen droht ein Strafverfahren? Sie wurden geblitzt?
Einspruch! Wir kennen verschiedenste Strategien um Sie effektiv zu verteidigen und Geldbußen, Punkte, Fahrverbot oder gar Haftstrafen zu vermeiden.
Ihnen droht ein Strafverfahren? Sie wurden geblitzt?
Einspruch! Wir kennen verschiedenste Strategien um Sie effektiv zu verteidigen und Geldbußen, Punkte, Fahrverbot oder gar Haftstrafen zu vermeiden.
Wir verteidigen Sie in allen Verkehrsrechtlich relevanten Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen!
I. Strafrecht im Verkehrsrecht
II. Ordnungswidrigkeitenrecht
Sie haben einen Unfall verursacht, den Unfallort verlassen, wurden mit Drogen oder Alkohol erwischt oder waren nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis? All dies führt im schlechtesten Fall zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Sie.
Eine Straftat ist generell eine Handlung, die gegen ein Gesetz verstößt. Sie setzt voraus, dass der vermeintliche Täter einen Tatbestand vorsätzlich oder fahrlässig erfüllt hat. Fahrlässigkeit wird allerdings oft nicht bestraft. Das Verfahren findet im Strafgericht nach der StPO statt. Im Gegensatz zur Straftat stellt eine Ordnungswidrigkeit keine kriminelle Gesetzesübertretung dar.
Straftaten im Straßenverkehr sind z.B.
Jedem Bußgeld liegt eine Ordnungswidrigkeit zugrunde.
Gerade im Bereich des Straßenverkehrsrechts gibt es unzählige Ordnungswidrigkeitentatbestände. Am häufigsten dürften wohl Geschwindigkeitsverstöße sein. Hier drohen schnell hohe Geldbußen in Verbindung mit Punkten im Fahreignungsregister. Besonders einschneidend sind Fahrverbote.
Es war doch noch gelb! Bei Rotlichtverstößen kommt es auf die Sekunde an.
So ist zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß zu unterscheiden.
Gerade bei Rotlichtverstößen lohnt es sich daher, den Vorwurf anwaltlich überprüfen zu lassen.
Wenn der Unfallverursacher einen Personenschaden oder den Tod eines Verkehrsteilnehmers fahrlässig verursacht hat, droht ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.
Sind Geschwindigkeitsmessungen erlaubt?
Oft benutzen Polizei und Behörden Lasermessgeräte. Aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlands (hier zum Gerät Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik) bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Messung.
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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