Ermittlungsverfahren im Verkehrsrecht
Falls Personen durch einen Unfall im Straßenverkehr sterben, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Beim sog. „hinreichendem Tatverdacht“ stellt sie selbst Strafanzeige oder aber es kommt zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens.