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Die Fahrerlaubnis, die man nach bestandener Prüfung bei der Fahrschule beantragen kann, gestattet einem das Führen von bestimmten Fahrzeugarten.
Der Führerscheinentzug bedeutet gleichzeitig den Verlust der Fahrerlaubnis.
Dies kann unter anderen durch gerichtliches Urteil angeordnet werden.
Auch wenn man acht Punkte im Fahreignungsregister erlangt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Führen von Fahrzeugen ohne entsprechende Fahrerlaubnis ist eine Straftatnach § 21 StVG, was sogar zu einer Freiheitsstrafe führen kann.