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Patientenverfügung

Patienten teilen ihrem Arzt, Pfleger oder Betreuer schriftlich und verbindlich mit, was sie mündlich nicht mehr mitteilen können – im Fall von Koma z.B. Alle Pflegepersonen (auch Familienmitglieder) müssen die präzisen Vorgaben einhalten.
Nicht verwechseln mit Vorsorgevollmacht!