×

Vorsorgevollmacht

Wer nach schweren Krankheiten oder Unfällen wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, überträgt durch diese Verfügung alle Entscheidungsmacht an einen anderen Menschen.
ACHTUNG: Nur mit spezialisiertem Anwalt formulieren!
Und nicht verwechseln mit „Patientenverfügung