Testamentsvollstrecker
Der Testamentsvollstrecker ist die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat.
Der Testamentsvollstrecker ist die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat.