Erbengemeinschaften sind notgedrungen auch Interessengemeinschaften; jeder hat von demselben Verstorbenen etwas geerbt.
Irrational geführte Streitigkeiten, Beschuldigungen und sogar Handgreiflichkeiten zwischen den Erben sind – statistisch gesehen – wahrscheinlich.
Wir helfen Ihnen, taktische Fehler im Vorfeld zu vermeiden.
Mehr Informationen zu Ihren Rechten im Erbrecht.
Comments are closed.