Beschlagnahme
Als Beschlagnahme bezeichnet man die amtliche Inbesitznahme von Sachen. Sie findet z. B. im Rahmen von Insolvenzverfahren, en aber auch bei Strafverfahren statt.
Als Beschlagnahme bezeichnet man die amtliche Inbesitznahme von Sachen. Sie findet z. B. im Rahmen von Insolvenzverfahren, en aber auch bei Strafverfahren statt.