Ausschlagung
Sie haben Schulden, zu wenig Geld oder andere Belastungen geerbt? Sie wollen das Erbe aus anderen Gründen nicht annehmen? Dann kann die Erbschaft mit einer Frist von 6 Wochen ab Kenntnis ausgeschlagen werden.
Sie haben Schulden, zu wenig Geld oder andere Belastungen geerbt? Sie wollen das Erbe aus anderen Gründen nicht annehmen? Dann kann die Erbschaft mit einer Frist von 6 Wochen ab Kenntnis ausgeschlagen werden.