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Gesamtrechtsnachfolge

Arbeitsrecht: Die wichtigste Gesamtrechtsnachfolge ist der in § 613a BGB geregelte Betriebsübergang. Der neue Arbeitgeber tritt in sämtliche Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers ein und übernimmt insbesondere alle bestehenden Arbeitsverhältnisse.
Gibt’s auch im Erbrecht.