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Betriebsübergang

Wenn der Inhaber eines Betriebs oder Betriebsteils aufgrund eines Vertrages zwischen den Unternehmern wechselt, spricht man von einem Betriebsübergang. §613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Rechte und Pflichten bei einem Betriebsübergang.