Arglist
Jemanden bewusst über Wesentliches täuschen oder im Unklaren lassen. Derartiges Handeln berechtigt den Getäuschten z.B. zur Annullierung eines bereits geschlossenen Vertrages.
Jemanden bewusst über Wesentliches täuschen oder im Unklaren lassen. Derartiges Handeln berechtigt den Getäuschten z.B. zur Annullierung eines bereits geschlossenen Vertrages.