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Gesellschaftsform

Die Gesellschaftsform beschreibt die Rechtsform, unter der sich Personen zusammenschließen, um gemeinsam einen bestimmten – meist unternehmerischen – Zweck zu verfolgen, gegründet wird. Die Gesellschaften GmbH, UG und AG können auch als sog. Einpersonengesellschaft, d. h. durch nur einen Gesellschafter gegründet werden.