Fremdkapital-Vertrag
Fremdkapital ist das durch Schuldenaufnahme finanzierte Kapital einer Unternehmung; es umfaßt diejenigen Teile der Passivseite einer Bilanz, die Gläubigeransprüche darstellen.
Der Fremdkapitalgeber hat Anrecht auf Zins und Tilgung.