Auflassung
Die Auflassung ist die Einigungserklärung zwischen beiden Parteien in einem Immobilienkauf. Sie muss gleichzeitig von beiden Parteien vor dem Notar erklärt oder vor dem Grundbuchamt abgegeben werden.
Die Auflassung ist die Einigungserklärung zwischen beiden Parteien in einem Immobilienkauf. Sie muss gleichzeitig von beiden Parteien vor dem Notar erklärt oder vor dem Grundbuchamt abgegeben werden.