Aufspaltung
Der bisherige Rechtsträger wird aufgelöst. Das Vermögen wird auf andere bestehende Rechtsträger übertragen (Aufspaltung durch Aufnahme) oder es werden neue Rechtsträger gegründet.
Der bisherige Rechtsträger wird aufgelöst. Das Vermögen wird auf andere bestehende Rechtsträger übertragen (Aufspaltung durch Aufnahme) oder es werden neue Rechtsträger gegründet.