Ausgliederung
Der alte Rechtsträger bleibt bestehen. Anders als bei Abspaltung erhalten aber nicht die Anteilseigner des übertragenden (Rumpf-)Rechtsträgers, sondern dieser selbst Anteile an dem übernehmenden oder neuen Rechtsträger.
Der alte Rechtsträger bleibt bestehen. Anders als bei Abspaltung erhalten aber nicht die Anteilseigner des übertragenden (Rumpf-)Rechtsträgers, sondern dieser selbst Anteile an dem übernehmenden oder neuen Rechtsträger.