×

Baurecht Sachsen Abnahme

Die Abnahme ist eine Rechtshandlung, die in der Entgegennahme der Leistung durch den Gläubiger eines Kauf- oder Werkvertrages besteht. Vor allem im Baurecht hat die Abnahme des Bauwerks große Bedeutung für weitergehende Ansprüche und Haftungsfragen.