Eigentumsübergang
Der Eigentumsübergang ist die Übertragung und Übereignung vom beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sachenrecht. Er ist das dingliche Rechtsgeschäft.
Der Eigentumsübergang ist die Übertragung und Übereignung vom beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sachenrecht. Er ist das dingliche Rechtsgeschäft.