Beim Kauf einer Eigentumswohnung empfiehlt sich bei der Wohnungseigentumsverwaltung nachzufragen, ob Hausgeldrückstände bestehen oder Nutzungsbeschränkungen, z. B. Tierhaltungsverbote, in der Gemeinschaftsordnung oder in der sammlung zu finden sind.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung empfiehlt sich bei der Wohnungseigentumsverwaltung nachzufragen, ob Hausgeldrückstände bestehen oder Nutzungsbeschränkungen, z. B. Tierhaltungsverbote, in der Gemeinschaftsordnung oder in der sammlung zu finden sind.