Eigentumsaufgabe
Das Eigentum an Immobilien kann aufgegeben werden, hier sind eine Verzichtserklärung gegenüber dem Grundbuchamt und eine Eintragung des Verzichts im Grundbuch notwendig.
Das Eigentum an Immobilien kann aufgegeben werden, hier sind eine Verzichtserklärung gegenüber dem Grundbuchamt und eine Eintragung des Verzichts im Grundbuch notwendig.