Freiwilliges Ausscheiden eines Gesellschafters
Ein freiwilliges Ausscheiden des Gesellschafters aus einer GmbH kommt in Betracht, wenn der Gesellschaftsvertrag der GmbH die Möglichkeit eines Austritts bzw. einer ordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft erlaubt. Fehlt eine entsprechende Regelung, kann ein Ausscheiden nur im Wege einer außerordentlichen Kündigung bzw. eines Austritt aus wichtigem Grund erfolgen.