Geräuschbelästigung
Übliche Geräusche wie spielende Kinder muss ein Mieter hinnehmen. Laute Streitereien, nächtliche Handwerksarbeiten, laute Musik in den Ruhezeiten oder Baulärm können zur Minderung der Miete berechtigen.
Übliche Geräusche wie spielende Kinder muss ein Mieter hinnehmen. Laute Streitereien, nächtliche Handwerksarbeiten, laute Musik in den Ruhezeiten oder Baulärm können zur Minderung der Miete berechtigen.