Geschäftsführer
Unter einem Geschäftsführer versteht man das einzelne Mitglied der Geschäftsführung einer GmbH oder UG. Er wird – auch ohne Vertrag – durch Bestellung der Gesellschafterversammlung zum gesetzlich vorgesehenen Organ der Gesellschaft. Bereits hierdurch werden die wesentlichen Rechte und Pflichten bestimmt. Ein sog. Geschäftsführeranstellungsvertrag regelt das Dienstverhältnis des Geschäftsführers zur Gesellschaft und ergänzt bzw. modifiziert dessen Rechte und Pflichten aus der Organstellung.