Geschäftsraummietvertrag
Beim Geschäftsraummietvertrag besteht ein vertraglicher Gestaltungsspielraum, der sich von der Wohnraummiete erheblich unterscheidet. Dennoch ist auch hier eine Überprüfung von AGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig und notwendig, was z. B. zu Schönheitsreparaturklauseln entschieden wurde.