Gesellschafterbeschluss
Entscheidungen der Gesamtheit der Gesellschafter werden im Beschlusswege gefasst. Die zu fassenden Gesellschafterbeschlüsse ergeben sich aus Gesetz und aus dem Gesellschaftsvertrag.
Entscheidungen der Gesamtheit der Gesellschafter werden im Beschlusswege gefasst. Die zu fassenden Gesellschafterbeschlüsse ergeben sich aus Gesetz und aus dem Gesellschaftsvertrag.