×

Gesellschaftervertrag

Die vertragliche Abrede zwischen natürlichen Personen oder Gesellschaften, mit der die Gesellschaft ins Leben gerufen das Verhältnis der Gesellschafter untereinander geregelt wird. Er bestimmt die rechtliche Struktur der Gesellschaft, legt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter fest und ist Grundlage der Kompetenzverteilung für die Geschäftsführung und Gesellschafter als auch des Herrschaftsgefüges in der Gesellschaft.