Gewerblicher Grundstückshandel
Gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, sobald von Privatpersonen innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte angeschafft und veräußert werden.
Gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, sobald von Privatpersonen innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte angeschafft und veräußert werden.