Handelsgewohnheitsrecht
Das Handelsgewohnheitsrecht meint den sog. Handelsbrauch.Hierunter sind eingebürgerte Bräuche unter Geschäftsleuten gemeint, die mit einer gewissen rechtlichen Verbindlichkeit behaftet sind.
Das Handelsgewohnheitsrecht meint den sog. Handelsbrauch.Hierunter sind eingebürgerte Bräuche unter Geschäftsleuten gemeint, die mit einer gewissen rechtlichen Verbindlichkeit behaftet sind.