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Hausgeldabrechnung

Das Hausgeld ist ein Begriff des Wohnungseigentumsrechts und bezeichnet eine aufgrund eines Wirtschaftsplans von Wohnungseigentümern geschuldete Vorauszahlung an die Wohnungseigentumsverwaltung und dient zur Erfüllung der laufenden Betriebs-, Instandhaltungs und Verwaltungskosten des Gemeinschaftseigentums.